Der Vorstand informiert

Hinweise und Informationen für unsere Mitgliedsbetriebe

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Hier sehen Sie  kurze Infos zu den Themen, mit denen wir uns als Vorstand aktuell beschäftigen:

Bäderregelung in Schönberg/Ostsee 2026

Der Gewerbeverein Schönberg informiert, dass die Bäderregelung bis Ende 2028 weiterhin im Ort Bestand hat. Es sind zurzeit keine Änderungen vorgesehen und solange herrscht Planungssicherheit.

In der Bedeutung der Bäderregelung für das Land Schleswig-Holstein sind sich die Akteure in Wirtschaft und Tourismus einig: „Die Bäderregelung ist immens wichtig“, sagt auch Stefan Borgmann, Geschäftsführer der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein (Tash). Sie müsse unbedingt erhalten bleiben. Das ist auch die Auffassung des Gewerbevereins. Das Ergebnis könnte nach 2028 wieder ein Kompromiss mit reduzierten Öffnungszeiten oder anderen Eingeständnissen wie damals im Jahr 2013 sein verdeutlicht auch Gewerbeverein.

Die Bäderverordnung in Schönberg besagt, dass in Schönberg und in den Ortsteilen Schönberger Strand und Kalifornien und Holm Geschäfte von touristischer Bedeutung mit Waren des täglichen Bedarfs vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis zum 8. Januar an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden von 11 bis 17 Uhr öffnen dürfen. (§ 2 Abs. 1 Bäder VO) Ausnahmen von dieser Regelung sind wie bestimmte Feiertage, wie der erste Weihnachtstag und der Karfreitag. Am 1.Mai ist der Verkauf nur erlaubt, wenn der Verkaufsstelleninhaber unter Freistellung aller Mitarbeiter den Verkauf persönlich durchführt.( § 5 Abs. 1 Bäder VO)( siehe auch Verfügung vom 16.12.2013)