Was ist erlaubt?

Die Bäderverordnung ermöglicht deshalb eine weitgehende Sonn- und Feiertagsöffnung der Verkaufsstellen in den touristisch bedeutsamen Orten Schleswig-Holsteins.

Für gut acht Monate im Jahr können die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden öffnen.

Den Touristen kann somit auch an den meisten Wochenenden eine gute Versorgungsinfrastruktur geboten werden.

>> Gesetzesauszug zur Bäderregelung (pdf)