"...
Anbei wie versprochen nochmal die Info-intern Nr.153/2020 des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetags, in der u.a. auch auf das Thema Bäderregelung eingegangen wird…
Dort heißt es dazu: Bäderverordnung tritt an 19. Mai 2020 wieder in Kraft - Die die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen in Bädergemeinden regelnde Bäder-verordnung war zuletzt bis einschließlich 18. Mai 2020 ausgesetzt worden (siehe info-intern Nr. 137/20). Die Aussetzung wird nicht verlängert (siehe auch info-intern Nr. 142/20). Damit tritt die Bäderverordnung am 19. Mai 2020 wieder in Kraft und die Sonn- und Feiertagsöffnung in Bädergemeinden ist in dem durch die Bäderverordnung ermöglichten Umfang zulässig.
Weitere Themen sind:
- Regelungen ab 18. Mai 2020 und Checkliste für Hygieneanforderungen
- Schulbetrieb ab dem 25. Mai 2020
- Klarstellung des Sozialministeriums zur Auslastung von Kindertagesstätten
- Rechtsprechung gegen pauschale Pflicht zur häuslichen Quarantäne
- Verwaltungsgericht bestätigt Schließung von Tanzschulen
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- Info 15320
- Info 15320 - Anlage 1 (Pressemitteilung Land)
- Info 15320 - Anlage 2 (Checkliste Hygieneanforderungen)
- Info 15320 - Anlage 3 (Schreiben Schulbetrieb)
- Info 15320 - Anlage 4 (Tabelle Phasenmodell)